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Asset-Herausgeber
Für AFS-Formulare stehen verschiedene Einreicharten zur Verfügung. Je nach fachlicher Anforderung oder gesetzlicher Vorgabe können Anträge mit oder ohne Unterschrift eingereicht werden. Die Einreichart wird für jedes Formular festgelegt und kann kombiniert und einfach geändert werden.
Es ist möglich, Anträge direkt ohne Unterschrift zu senden. Hier kann eine Überprüfung der im Formular angegebenen Mailadresse bzw. der Telefonnummer zugeschaltet werden.
Ist eine Unterschrift erforderlich, kann diese händisch auf den ausgedruckten Antrag aufgebracht und zusätzlich eine elektronische Version des Antrags gesendet werden. Mit diesem „Duales Senden“ genannten Verfahren ist es zusätzlich möglich die Antragsdaten elektronisch weiter zu verarbeiten.
Jedes AFS-Formular kann elektronisch signiert werden. Es werden unterschiedliche nationale Systeme wie ID Austria (AT), Handysignatur (AT), SuisseID (CH) und lisign (FL) unterstützt.
Ist der Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung identifiziert, kann ein Verzicht auf Mail/MTAN-Bestätigung oder elektronische Signatur konfiguriert werden. In diesem Fall wird der Antrag direkt gesendet.