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Asset-Herausgeber
"Gerade die Marktteilnehmer in unserer Zuständigkeit befinden sich in einem besonders fordernden Wettbewerb. Ich betrachte es als unsere Aufgabe, sie darin bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört auch, sie von unnötig komplizierten Formalitäten zu entlasten und stattdessen einfache, schnelle Lösungen für einen elektronischen Behördenweg und für den Zugang zu unseren Förderungen anzubieten und auszubauen. Dafür steht auch unser eRTR-Portal", so Stribl.
Mit der neuen, formularbasierten Workflowunterstützung zur Prüfung von Ansuchen und Änderungsmeldungen zum Privatrundfunksfonds und zum Nichtkommerziellen Rundfunkfonds, hat die RTR Medien einen weiteren, wichtigen Digitalisierungsschritt gemacht. Bereits 2018 wurde das neue eRTR-Portal gemeinsam mit APA IT und aforms2web, auf Basis der Standardlösungen Gentics-Portal und AFORMSOLUTION (AFS)-Formularserver, in Betrieb genommen. Dieses löste die bis dahin bestehende Individuallösung der RTR Medienschrittweise ab. (Story „Das neue eGovernment-Portal der RTR“).
Die neue Workflowunterstützung zur Bearbeitung der Online-Ansuchen und Änderungsmeldungen zu den Rundfunkfonds ergänzt das Portal um interne Bearbeitungsservices und neue Elemente zur Kundenkommunikation. Basierend auf AFS-Erledigungsformularen, werden die Einreichungen und Änderungsmeldungen der Förderwerber geprüft und etwaig fehlende Informationen oder falsche Eingaben per Workflow kommuniziert. Die RTR-Sachbearbeitung hat damit die Möglichkeit, bei jeder Formulareinreichung fehlende Angaben unmittelbar einzufordern und die Formulare zurückzuweisen, bis es sie vollständig sind.
Zusätzlich wird auch die Erstellung des Förderendberichts und dessen RTR-interne Prüfung und Erledigung mittels AFS- Erledigungsformularen unterstützt.
Der Workflow im Detail:
1. Die Ansuchenden füllen den Antrag aus, signieren diesen und schicken ihn ab.
2. Die Einreichungen werden seitens der RTR Medien direkt aus dem E-Mail Client überprüft. Wenn Mängel in der Prüfung zu sehen sind, wird den Ansuchenden gestattet, diese Angaben zu ergänzen bzw. zu verbessern.
a. Wenn Ergänzungen oder Korrekturen vorgesehen sind, können die Ansuchenden die Mängel beheben.
b. Wenn aus der Prüfung kein Korrektur- oder Ergänzungsbedarf ersichtlich ist, können die Ansuchenden die Förderung aktiv annehmen oder zurückziehen (daraus folgt ein Vertragsabschluss oder eben nicht)
3. Die Ansuchenden können nach Vertragsabschluss noch um eine Änderung des Vertrages ersuchen, was dann wieder seitens der RTR Mediengeprüft wird.
4. Nach Abschluss des Förderprojekts wird ein Dokument (Endberichtsformular) generiert, in dem die Ansuchenden die vertraglich vereinbarten Daten (inklusive allfälliger Abänderungen) sehen und diesen die tatsächlich erreichten Ergebnisse gegenüberzustellen haben.
5. Der Endbericht wird seitens der RTR Mediengeprüft. Im Rahmen der Endberichtsprüfung können seitens der RTR Medienwieder Verbesserungen bzw. Ergänzungen angefordert werden.
Wir freuen uns, auch dieses Projekt gemeinsam mit der RTR Medien erfolgreich zum Abschluss gebracht zu haben. Es wird als Schablone für einen weiteren Ausbau der Workflowunterstützung dienen. Wir freuen uns auf weitere spannende Herausforderungen.