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null „Einheitlicher Ansprechpartner“ im Fürstentum Liechtenstein

Im Jahr 2012 erzielte Liechtenstein Platz 14 im weltweiten E-Government-Entwicklungsindex [1] der Vereinten Nationen. Eine konsequente Umsetzung und Nutzung der nationalen E-Government-Strategie, die den Aufbau von Basisdiensten zur Realisierung von ganzheitlichen und umfassenden E-Government-Dienstleistungen zum Inhalt hat, haben eine Verbesserung um 35 Plätze in nur vier Jahren möglich gemacht.

Als ein Resultat dieser Arbeiten steht den Kunden der Liechtensteinischen Landesverwaltung ein umfassendes Angebot von über 350 Online-Formularen zur Verfügung. Von der einfachen Antragsstellung bis zur hochspezialisierten Baugesuchs-Lösung mit dynamisch nach Sachverhalt zusammengestellten Abfragen sind über diesen Basisdienst alle Angebote in einer verwaltungsweit einheitlichen Benutzerführung und Darstellung umgesetzt. Zudem sind diese Angebote für mobile Endgeräte geeignet und natürlich barrierefrei verwendbar.

EAP Liechtenstein Formularmappe

Dieser Basisdienst wird ab Herbst 2013 auch für die Realisierung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) eingesetzt, da Liechtenstein aufgrund seiner Mitgliedschaft im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die diesbezügliche Dienstleistungsrichtlinie (DLR) umzusetzen hat.

Zum Erreichen der DLR-Zielsetzung "Elektronische Abwicklung aller Verfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit"  wird die ursprüngliche Realisierung mit Hilfe eines Kontaktformulars von einer integrierten EAP-Anwendung abgelöst. Diese Anwendung bietet den Kunden basierend auf den bestehenden technischen Grundlagen und dem umfassenden Formularbestand eine amtsstellenübergreifende Beratungslösung mit integrierter Wegleitung.

In einem ersten Schritt wird der Kunde zwecks Auswahl der gewünschten Dienstleistung(en) durch eine Suchmaske unterstützt (Screenshot). Diese ist mit der Fachanwendung des für den EAP zuständigen Amtes für Volkswirtschaft verknüpft und bietet die aktuelle Auswahl von Berufen und Zwecken laut liechtensteinischem Recht sowie die dazugehörigen Synonym-Bezeichnungen und -Berufe.

Nach Auswahl der Dienstleistungen(en) und deren geplanter Dauer gibt der Kunde weitere Basisdaten zu seinem Anliegen ein.

Basierend auf diesen Angaben werden die erforderlichen und möglicherweise zusätzlich  interessanten Formulare dynamisch zusammengestellt und die einzelnen Formulare mit den bereits eingegebenen Kundendaten vorbefüllt. Sofern sich der Kunde eindeutig identifiziert, entfällt auch die Eingabe seiner Stammdaten, da diese dann direkt mit den Daten, die in den Verwaltungsregistern geführt sind, befüllt werden. Die Dateneingabe kann vom Kunden jederzeit unterbrochen sowie der Zwischenstand lokal gespeichert und wieder geladen werden.

Sobald der Kunde zumindest alle definierten Pflichtfelder ausgefüllt hat, kann er sämtliche Anträge in einer gemeinsamen Übertragung absenden. Im Gegenzug erhält er automatisch eine signierte und mit Zeitstempel versehene Eingangsbestätigung. Falls eine Unterschrift des Antragstellers gesetzlich gefordert wird, kann diese mittels lisign [2] elektronisch aufgebracht werden. Alternativ kann der Kunde die Anträge in einer PDF-Datei zusammengefasst drucken, signieren und postalisch einsenden.

Bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung treffen die Anträge beim EAP ein. Hier werden sie gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft. Notwendige Detailabstimmungen und Nachfragen kann der EAP mit dem Kunden direkt über einen in die Lösung integrierten gesicherten Kommunikationskanal vornehmen.

Sobald die Anträge vollständig sind, leitet der EAP sie elektronisch an die zuständigen Amtsstellen weiter. Ab diesem Moment stehen dem EAP und dem Kunden auch eine Statusabfrage über den Bearbeitungszustand der Anträge in den beteiligten Amtsstellen zur Verfügung.

Fachliche Rückfragen der Amtsstellen an den Kunden erfolgen auf "herkömmlichen" Weg über Telefon oder Mail. Sind sämtliche Entscheidungen der Amtsstellen gefallen, informiert der EAP den Kunden über die Ergebnisse und schließt den Antrag ab. In diesem Rahmen werden alle Antragsformulare sowie die gesamte antragsbezogene Kommunikation gebündelt archiviert.

Die EAP-Anwendung integriert sich technisch und organisatorisch in die bereits vorhandenen E-Government-Lösungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung und stellt dank der darin integrierten Funktionen einen weiteren Meilenstein in Richtung kundenorientierter Online-Dienstleistungen dar.

Link:

EAP Liechtenstein

Kontakt:

Sven Lässer, lic.oec.HSG
Leiter Fachstelle E-Government Liechtensteinische Landesverwaltung

Nachweise:

[1] UN E-Government Surveys 2012, http://www.unpan.org/egovkb/global_reports/08report.htm

[2] lisign ist die Identifikations- und Signaturlösung der Landesverwaltung, http://www.lisign.llv.li

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